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Corona – Schulschließung bis 04.05.2020 – Neue Regelungen zur Notbetreuung

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Schule ist bis zum 04.05.2020 geschlossen.

Mit der Schulschließung wird bezweckt, dass es zu einer deutlichen Reduzierung der sozialen Kontakte kommt. Bitte stellen Sie Ihr Verhalten darauf ein – auch im privaten Bereich während der Zeit der Schulschließung. Es wird eine Notbetreuung geben. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Eltern, die in folgenden Berufsgruppen tätig sind:

a)Beschäftigte im Gesundheits-, medizinischen und pflegerischen Bereich.

b)Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr.

c)Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Berufe.

Neu ab 20.04.2020:

In der Notbetreuung werden ab sofort auch Kinder aufgenommen, bei denen eine Erziehungsberechtigte bzw. eine Erziehungsberechtigter, in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist: So können etwa die Bereiche Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur – Risiko- und Krisenkommunikation einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse zuzurechnen sein. Dabei gilt wie für alle anderen relevanten Berufsgruppen auch, dass sehr genau auf die dringende Notwendigkeit zu achten ist. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Ziel der Einrichtungsschließungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus. Diese Priorität müssen alle Beteiligten stets im Blick behal-ten.

Betreuung in besonderen Härtefällen:
Bei den besonderen Härtefällen können auch folgende Gesichtspunkte Berücksichtigung finden:
o drohende Kindeswohlgefährdung,
o Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei Alleinerziehenden,
o gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern,
o drohende Kündigung und erheblicher Verdienstausfall.

Sollten Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, benötigen wir aus organisatorischen Gründen eine Anmeldung.

Bitte melden sie sich im Büro unter 04282-1516

oder per Mail an info@gs-sittensen.de

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Carstens-Rillox

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